Plattform- und Bestellbedingungen für Heizöl und Diesel

Stand: 15. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Betreiberin der Plattform

(1) Diese Plattform- und Bestellbedingungen regeln die Nutzung der Bestellfunktion von Sprity.de für Heizöl und Diesel sowie den Ablauf der elektronischen Bestellung.

(2) Betreiberin der Plattform ist Manuela Carl, Sprity.de – Heizöl & Schmierstoffe, Molkereistraße 14a, 97990 Weikersheim-Elpersheim, E-Mail: info@sprity.de, Telefon: 07934 3162 („Sprity").

(3) Je nach Verfügbarkeit, Lieferort, Produkt und Bestellmenge ist entweder Sprity selbst oder ein angebundener Lieferpartner Verkäufer der Ware. Welches Unternehmen die Bestellung übernimmt, steht bei Abgabe der Bestellung noch nicht fest und wird nach der Prüfung mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 2 Verkäufer und Vertragspartner

(1) Maßgeblicher Verkäufer ist ausschließlich das Unternehmen, das in der Auftragsbestätigung unter „Verkäufer / Ihr Vertragspartner" mit Namen und Anschrift genannt wird.

(2) Wird Sprity als Verkäufer genannt, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Manuela Carl, Sprity.de – Heizöl & Schmierstoffe, zustande.

(3) Wird ein Lieferpartner als Verkäufer genannt, kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Lieferpartner zustande. Sprity stellt in diesem Fall die technische Bestellstrecke bereit und übermittelt das Vertragsangebot an diesen Verkäufer. Sprity wird nicht selbst Verkäufer der Ware.

(4) Da der Verkäufer erst mit der Auftragsbestätigung feststeht, kann der Kunde bis zu deren Zugang nicht davon ausgehen, dass ein bestimmtes Unternehmen Vertragspartner wird. Ein Vertrag entsteht ausschließlich mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Unternehmen und ausschließlich zu den dort genannten Konditionen.

(5) Nach Zugang der Auftragsbestätigung findet kein Wechsel des Verkäufers statt. Kann der genannte Verkäufer nicht liefern, wird der Kunde informiert; ein anderer Lieferpartner kann ihm ein neues, gesondert anzunehmendes Angebot unterbreiten.

§ 3 Bestellablauf und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Preisen vor dem letzten Bestellschritt dient der Information und der Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Die für den Vertrag maßgeblichen Angaben werden dem Kunden in der abschließenden Bestellübersicht angezeigt.

(2) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler erkennen und über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen korrigieren.

(3) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu den in der Bestellübersicht ausgewiesenen Konditionen ab.

(4) Die unmittelbar nach dem Absenden automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung dokumentiert lediglich den technischen Eingang der Bestellung. Sie stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar und nennt noch keinen Verkäufer.

(5) Sprity prüft anschließend die Verfügbarkeit und bestimmt den Verkäufer. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn dieser Verkäufer die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung wird in Textform, regelmäßig per E-Mail, übermittelt und nennt den Verkäufer mit vollständigem Namen und Anschrift.

(6) Wird die Bestellung nicht angenommen, wird der Kunde hierüber informiert. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Belieferung.

(7) Sprity ist bemüht, über Annahme oder Ablehnung innerhalb eines Werktags zu entscheiden.

§ 4 Produkte, Menge und Liefermenge

(1) Bestellt werden die in der Bestellübersicht bezeichneten Heizöl- oder Dieselqualitäten und die dort angegebene Bestellmenge.

(2) Soweit die Ware nach tatsächlich abgegebener Menge abgerechnet wird, ist die am geeichten Messsystem des Lieferfahrzeugs festgestellte Liefermenge für die Abrechnung maßgeblich. Der in der Bestellübersicht vereinbarte Preis je Mengeneinheit bleibt Grundlage der Abrechnung.

(3) Kann die bestellte Menge aufgrund der tatsächlichen freien Tankkapazität nicht vollständig übernommen werden, darf nur die technisch sicher aufnehmbare Menge abgegeben werden. Der Kunde hat deshalb für ausreichende freie Tankkapazität zu sorgen und richtige Angaben zum Tank zu machen.

§ 5 Preise

(1) Der für die konkrete Bestellung maßgebliche Preis wird in der letzten Bestellübersicht angezeigt. Bei Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Geschäftskunden kann zusätzlich eine Nettoansicht bereitgestellt werden; der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer werden in den Vertragsunterlagen nachvollziehbar ausgewiesen.

(2) Die auf der finalen Bestellübersicht ausgewiesenen Lieferkosten und sonstigen obligatorischen Zuschläge sind im Gesamtpreis enthalten, soweit dort nicht ausdrücklich und transparent ein zusätzlicher Betrag ausgewiesen wird.

(3) Ändert sich der Marktpreis nach Abgabe der Bestellung, ändert dies den für die Bestellung angebotenen Preis je Mengeneinheit nicht. Voraussetzung bleibt die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer.

§ 6 Zahlung

(1) Die für die konkrete Bestellung zulässige Zahlungsart wird vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

(2) Die Zahlung erfolgt bei Neukunden grundsätzlich bar bei Lieferung und bei freigeschalteten Bestandskunden auf Rechnung. Maßgeblich ist die im Bestellvorgang angezeigte Zahlungsart.

(3) Bei Rechnungskauf ist der Rechnungsbetrag zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

§ 7 Lieferung und Mitwirkung des Kunden

(1) Liefergebiet, Lieferzeitraum und etwaige Lieferbeschränkungen werden vor Abgabe der Bestellung angegeben. Ein konkreter Liefertermin wird nach Vertragsschluss telefonisch oder in Textform abgestimmt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass das Lieferfahrzeug die Lieferstelle auf einem geeigneten und zulässigen Zufahrtsweg erreichen kann und dass Tank, Befüllanschluss und erforderliche Zugänge sicher und frei zugänglich sind.

(3) Der Kunde ist für richtige Angaben zu Lieferadresse, Tankanlage, benötigter Schlauchlänge und sonstigen für eine sichere Belieferung wesentlichen Umständen verantwortlich. Er muss auf erkennbare Besonderheiten oder Gefahren vorab hinweisen.

(4) Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trotz vereinbartem Liefertermin nicht geliefert werden, können nur tatsächlich entstandene und nach den gesetzlichen Regeln ersatzfähige Mehrkosten verlangt werden.

§ 8 Eigentum, Gefahr und Mängelrechte

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Gefahrübergang und Mängelrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im konkreten Vertragsverhältnis wirksam etwas Abweichendes vereinbart wurde. Diese Plattformbedingungen enthalten keine pauschale Verkürzung gesetzlicher Mängelrechte.

(3) Ein Eigentumsvorbehalt richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Verkäufers und wird, soweit genutzt, in der Auftragsbestätigung bzw. in den einbezogenen Verkäuferbedingungen ausgewiesen.

§ 9 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei marktpreisabhängiger nicht leitungsgebundener Energie

(1) Bei Fernabsatzverträgen über Heizöl besteht für Verbraucher nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Preis von Schwankungen auf den Energie- oder Rohstoffmärkten abhängt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

(2) Entsprechendes gilt für andere nicht leitungsgebundene Energieträger, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB im konkreten Fall erfüllt sind.

(3) Das Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts lässt gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Falschlieferung oder sonstiger Pflichtverletzungen unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Soweit Sprity bei einer Partnerbestellung lediglich Plattformbetreiber und Übermittler ist, haftet Sprity nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags durch den externen Verkäufer. Eigene Pflichten von Sprity, insbesondere aus dem Betrieb der Plattform und der korrekten Übermittlung, bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bestellung, Prüfung und Übermittlung an einen Lieferpartner enthält die Datenschutzerklärung von Sprity.de. Der jeweilige Verkäufer verarbeitet die ihm übermittelten Bestelldaten anschließend in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit für die Abwicklung seines Vertrags.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

(1) Sprity ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für externe Verkäufer gelten deren eigene Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann für Ansprüche aus einem Vertrag mit Sprity der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz von Sprity vereinbart werden.

Fragen zu Ihrer Bestellung

Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@sprity.de oder telefonisch unter 07934 3162.